War Mathias Mátyás Unger der Ältere wirklich Vollbürger von Györ?

Ergänzt am 18. August 2021

Zoltán Székely behauptete plötzlich, dass Mathias Mátyás Unger der Ältere nicht das Győrer Bürgerrecht gehabt hätte und war von dieser Meinung trotz aller Evidenz zum Gegenteil nicht davon abzubringen und nötigte mich, diese richtige Behauptung aus meinem ersten Arrabona-Artikel von 2010/11 herauszunehmen:

Die Familie Unger ist zwar nicht im Bürgerbuch der Stadt Györ verzeichnet und dennoch war Mathias Mátyás Unger der Ältere Vollbürger der Stadt. Dieser Umstand, dass der Name dort nicht zu finden ist und sie trotzdem das Bürgerrecht der Stadt besaßen, ist nicht ungewöhnlich. So kam dies in anderen ungarischen Städten nicht selten vor, so auch im Fall der Vorfahren der Familie Unger in Sopron. Dies erwähnt auch der bekannte Soproner Lokalhistoriker Jenö Házi regelmäßig in seinem zweibändigen Werk über die dortigen Bürgerfamilien.

Der Status des Bürgerrechts des Spielkartenmalers Mathias Unger des Älteren (1789-1862) war von Anfang an klar: er war Vollbürger von Györ und dies schon sehr früh, höchstwahrscheinlich bereits mit oder kurz nach dem Zeitpunkt, als er sich 1810 als Meister in dieser Stadt niederließ. Die linguistische Evidenz aus den ersten Jahren seiner Tätigkeit belegt dies uni sono: Bereits bei seiner Hochzeit im Januar 1811 in Sopron wird er als “civis” mit Wohnort “Jaurinum” genannt, einen Titel der in Matrikeln von Sopron nur Bewohnern mit Bürgerrecht vorbehalten war.

Außerdem unterzeichnete er den Schuldschein 1816 an das Karmeliterkloster, das ihm 1000 fl für den Hauskauf lieh, mit Mathias Unger, bürgerlicher Spiel Karten Mahler. Das Wort “bürgerlich” bedeutet in diesem Kontext “Handwerker mit Bürgerrecht”, s. dazu auch das Bayerische Wörterbuch von Johann Andreas Schmeller, Band 1 (1827), s.v. Burger/Bürger, dessen Gebrauch des Wortes sich mit dem in Wien und Westungarn deckt. Das Wort “bürgerlich” drückt hier die Standesbezeichnung aus und bedeutet nicht einfach “Handwerker und Bewohner” der Stadt. Dies geht aus den Kontexten und historischen Quellen nach einschlägigem Studium klar hervor, auch wenn es sich schon damals um einen polysemen Begriff handelte, der zudem noch im Laufe des 19. Jahrhunderts einen Bedeutungswandel zugunsten von “Stadtbewohner aus der Mitte der Gesellschaft” bzw. “Staatsbürger” im Sinne von “Einwohner eines Landes” erfuhr.

Stadtarchiv Györ: Nachlässe 1839 146/191/6033

Auch in den Matriken der Wiener Kunstakademie wird der Sohn Alois Alajos von Mathias Unger als „Sohn eines bürgerlichen Kartenmalers“ bezeichnet. Darüber hinaus wird in allen anderen Quellen Mathias Unger stets als „civis“ bezeichnet und so auch im Zensus von 1828 (vagyonösszeírás), s.u..

Aus diesen Gründen schrieb ich bereits in meiner ersten Version des von Zoltán Székely im September 2009 für die Ausstellung im September/Oktober 2010 beauftragten Artikel für das Museumsjahrbuch Arrabona, den ich ihm im Mai 2010 schickte, dass Unger das Bürgerrecht von Györ besaß.

“Bürgerlich” entstand etymologisch durch den Umstand, dass Handwerksmeister ursprünglich nur ihr Gewerbe ausüben durften, wenn sie gleichzeitig das Bürgerrecht erwarben. Dass dies auch in Györ zur Zeit Ungers, der 1810 in die Stadt zog, so war, geht klar aus dem Beitrag in der Arrabona 18 von 1976 von Péter Balázs in seinem Aufsatz A városi hatalom gyakorlásának kérdései Győrött a feudalizmus utolsó évtizedeiben, 223-238. 236 hervor. Dort beschreibt der Autor, dass noch bis in die 1820er Jahre in Györ für die Ausübung eines Meistergewerbes/Handwerks der Erwerb des Bürgerrechts Pflicht war: Arrabona – Múzeumi közlemények 18. (Győr, 1976) | Library | Hungaricana :

Die Historikerin Véra Bacskai schrieb hierzu in einem ihrer Bücher über Städte und Bürger in Ungarn, dass in Györ die Bezeichnung “civis” für Personen mit Bürgerrecht und “inquilinus” für solche ohne Bürgerrecht als ständische Bezeichnungen auch im Zensus von 1828 verwendet wurden, siehe hier: Városok és polgárok Magyarországon II. – Várostörténeti tanulmányok 9/2. (Budapest, 2007) | Library | Hungaricana

Mathias Unger der Ältere wurde in diesem Zensus in Haus 328 – wie in allen anderen zahlreichen Quellen, die ich ab 1811 zu ihm finden konnte – als “civis” bezeichnet, siehe Bild unten zum Zensus von 1828, vorletzte Hausnummer von unten. Eine Kontrolle von weiteren Einträgen jenes Zensus ergab, dass die Kategorie “civis” in Györ tatsächlich nicht an Hausbesitz gekoppelt war, da auch Mieter als “civis” erscheinen, dies sich also tatsächlich auf den Bürgerrechtsstatus beziehen muss.

Source: familysearch.org

Auch ist die ständische (rendi) Unterscheidung, die die Autorin Réka Ibolya Juhász im ersten Teil ihres Buches mit der Liste der Studierenden der Györer Akademie vornimmt, im Einklang mit der Auffassung, dass die Studierenden bzw. deren Väter, die mit “civis” bezeichnet wurden diese priveligierte gesellschaftliche Stellung innhatten: 129701865.pdf (core.ac.uk) ab S. 40: 6.3 A hallgatók társadalmi állása


Unger wird in den Listen der Györer Akademie, die sein Sohn Károly besuchte, ebenfalls immer als “civis” bezeichnet, wie ich in den dortigen Archiven schon vor langer Zeit herausfand..

Nachdem Zoltán Székely mir am 27. April mitgeteilt hatte, dass er sich schon sehr auf den Artikel freue und am 13. Mai 2010 sich für das Schicken des „hervorragenden Artikels“ (kitűnő tanulmányát!) bedankte, erhielt ich am 5. August 2010 eine weitere E-Mail von ihm. Darin teilte er mir mit, dass ich ihm schreiben solle, woher ich die Information habe, dass Unger das Bürgerrecht von Györ gehabt habe, da er nicht im Bürgerbuch von Györ gelistet sei. Er bezweifle, dass er das Bürgerrecht gehabt habe. Darauf antwortete ich, dass der wiederholt im Zusammenhang mit Mátyás Unger dem Älteren in den Matriken und allen Unterlagen wiederholt auftauchende Begriff „civis“ stets „Bürger mit Bürgerrecht“ bedeute, wie ich dies aus der historischen und genealogischen Fachliteratur entnommen hatte. Auch hatte ich – neben Házi über Sopron – eine Quelle gefunden, derzufolge auch die Pester Bürgerrolle unvollständig gewesen war.

Am 4. September 2010 negierte er trotzdem weiterhin kategorisch die Möglichkeit, dass Mathias Unger der Ältere Vollbürger der Stadt Győr gewesen ist, da er nicht im Bürgerbuch eingetragen war. Er beharrte darauf, dass dieses Buch vollständig sei Daraufhin brachte ich noch eine Reihe von Argumenten, eine linguistisch-semantische Analyse und den Zensus von 1828, auf den ich auch oben schon eingegangen bin.

Dies wollte er trotzdem nicht gelten lassen und er insistierte darauf, dass Unger das Bürgerrecht nicht gehabt habe und bestand darauf, dass ich diese Behauptung aus meinem Arrabona-Artikel entferne.

Am 2. November 2010 teilte er mit, dass man im Hauptsteuerbuch von 1846 überprüfen könne, ob er Vollbürger gewesen war, da diese Information dort angegeben wurde. Er wollte das Buch im Stadtarchiv konsultieren und mir Bescheid geben, jedoch war die Qulle dann ihm zufolge nicht verfügbar. Auch meine eigenen wiederholten Nachfragen im Stadtarchiv bezüglich dieser Quelle wurden stets negativ beschieden. Später räumte Zoltán Székely nur ein (E-Mail vom 10. November 2010), dass nach Erleichterung der Aufnahmekriterien 1848 der Kartenmaler senior und der Maler Alois Alajos als Vollbürger erscheint seien, negierte jedoch weiter kategorisch, dass dies bei Mathias dies früher der Fall gewesen sein könnte. Er teilte mir auch eine Information aus dem Buch von Balázs 1980, der zufolge dort verzeichnet wurde, wer Vollbürger von Györ war. Er versprach, diese Information zu beschaffen, meldete sich in dieser Angelegenheit jedoch nie wieder.

Nachfragen beim Stadtarchiv von Györ wurden über Jahre hinweg negativ beschieden und der Direktor József Bana erklärte, dass das Buch zuerst nicht auffindbar, dann beim Restaurieren und zuletzt angeblich beim Digitalisieren sei, s.:

Wo sind die fehlenden Quellen des Stadtarchivs Györ?

Nach finaler Fertigstellung des Artikels und kurz vor Erscheinen der Arrabona im Februar 2012 hatte ich in der Ausgabe 2, S. 256 der Györi Szemle von 1931 eine Liste derjenigen Györer gefunden, die 1843 als Vollbürger gelistet wurden, darunter auch der Kartenmaler Mathias Unger. Dies schrieb ich am 25. Januar 2012 an Zoltán Székely und dass dies der m.E. der finale Beweis sei, dass er das Bürgerrecht schon länger erhalten hatte. Worauf dieser am 8. Februar entgegnete, dass es kein Beweis sei, da es keine Primärquelle sei und noch mehr Forschung nötig sei: A polgárjog kérdésében az Ön álláspontja hipotetikus, amelyet primer, levéltári forrásokkal kellene bizonyítani. Jelenleg azonban nem áll rendelkezésünkre olyan korabeli levéltári forrás, amely igazolná, hogy az Unger-család bármelyik tagja polgárjogot szerzett volna. A kérdés tisztázása tehát további kutatást igényel.

Wobei diese Aussage, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch keine Archivquelle gegeben hätte, die dies beweisen würde falsch ist, s. meine Ausführungen oben zur Quellenlage.

Später konnte ich jedoch die dazugehörige Primärquelle im Stadtarchiv auffinden und in meiner nächsten Publikation zitieren. Es erweckte außerdem den Eindruck, dass Székely sich überhaupt nicht vorstellen wolle, dass meine Familie überhaupt das Bürgerrecht gehabt haben konnte. Dies bedeutete nämlich ursprünglich – auch wenn sich dies in den letzten Jahrzehnten vor der Revolution der Jahre 1848/49 allmählich änderte – dass sie der kleinen städtischen Oberschicht angehört hätten, was Bürger im damaligen ständischen System ursprünglich bedeutete. Bekanntlich sind die alten Bürgerfamilien des Feudalzeitalters jedoch nur selten in das Großbürgertum aufgestiegen, wobei in unserem Fall immer mehr Vertreter Beamte wurden und die überwiegende Mehrheit der mir bekannten Nachkommen heute mindestens das ist, was man gutsituierte Mittelschicht nennt oder zumindest – so nicht anerkannter Bildungsbürger – über Immobilienbesitz verfügt und dies durchaus auch als stealth-wealth-Vertreter.

Interessant erscheint in diesem Kontext, dass die heutige Mitarbeiterin des Flóris-Rómer-Museums, Nemesné Zsanett Matus PhD, Frau des Diözesanarchivars und Dozenten der theologischen Hochschule der Stadt Gábor Nemes PhD (beide waren als Freunde des Kurators bei der Eröffnung der Unger-Ausstellung 2010 anwesend gewesen) diese Quelle als Beweis für das Bürgerrecht des von ihr untersuchten Mitglieds der Familie Bodroghy Papp auf Seite 22 ihrer Dissertation von 2020 angibt: https://doktori.hu/index.php?menuid=193&lang=EN&vid=21654 . Und zwar nur diese Quelle, nicht das Original. Dabei unterlief ihr sogar noch der gravierende Fehler anzunehmen, dass dies der Zeitpunkt des Erwerbs des Bürgerrechts war. Die Liste ist jedoch nur eine zensusähnliche Momentaufnahme der Vollbürger der Stadt, die dies auch schon lange haben konnten, wie mir dies aus einigen anderen Fällen von gelisteten Personen bekannt ist (z.B. Andreas András Spendling, der laut dem Győrer Bürgerbuch (album neocivium) bereits am 13. September 1838 aufgenommen worden war) und dies so sicherlich auch bei dieser Familie anzunehmen ist. Offenbar ist auch diese Familie nicht im Bürgerbuch verzeichnet, was die Autorin auch nicht thematisiert.

Zsanett Nemesné Matus bei der Eröffnung der Unger-Ausstellung 2010 (links vom Heilige-Familie-Gemälde gegen die Wand gelehnt) mit ihrem Mann Gábor Nemes rechts von ihr (Bild: János-Xántus-/Rómer-Flóris-Museum)

Trotzdem reichte dies für den Erwerb ihres PhDs und sie ist weiterhin Mitarbeiterin des Museums, wo sie als besondere Spezialistin für die von ihr untersuchte Familie auftritt. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Zsanett Nemesné Matus stellte darüber hinaus im Museum den Arrabona-Band vor, in dem mein späterer Artikel auf Ungarisch erschien und in dem ich diese Originalquelle zum Bürgerrecht angab. Dabei fällt gleichzeitig auf, dass trotz dessen und obwohl sie, wie gesagt, zusammen mit ihrem Mann dem Diözesanarchivar Gábor Nemes PhD bei der Eröffnung der Unger-Ausstellung 2010 dabei war, sie den Maler Alois Alajos Unger (von ihr mit dem selteren Namen, Lajos bezeichnet, der nicht sein Taufname ist) im Zusammenhang mit dem von ihr erforschten Schriftsteller und dessen Netzwerk nennt. Jedoch zitiert sie auf Seite 104, Fußnote 485 nur den kurzen Eintrag von Zoltán Székely, ihrem jetzigen Chef im Museum, von 1998, bei dem das falsche Geburtsdatum (1815) und kein Sterbedatum angegeben war sowie nur eine kurze Information zum Bild die Rückeroberung von Raab. Obwohl sie also bei der Ausstellungseröffnung war und den Arrabonaband mit meinem ausführlichen Artikel über Alajos Unger höchstpersönlich vorgestellt hat, zitiert sie mich nicht.

Zsantt Matusné Nemes stellte den Arrabona-Band mit meinem Artikel über Alois Alajos Unger 2015 vor

Und das, obwohl ich dort erstmals explizit einen möglichen Zusammenhang zwischen dem von ihr erforschten Autor bzw. dessen literarischen Umfeld und dem Gemälde Alois Alajos Ungers herstelle. Dies erscheint ebenfalls kein wissenschaftlich korrektes Vorgehen.

Übrigens wurde die Frage, wer in ungarischen Städten wie Györ von Mitte des 18. Jahrhunderts bis 1848 das Bürgerrecht innehatte in einem Projekt von 2011-2015 unter Leitung von Árpád Tóth PhD (http://nyilvanos.otka-palyazat.hu/index.php?menuid=930&lang=HU&num=83731) von der Universität Miskolc untersucht, in dem auch die genannte Liste von 1843 als Schnappschuss der Vollbürger der jeweiligen Städte bezeichnet wird, woraus sich ebenfalls ableitet, dass das Győrer Bürgerbuch unvollständig ist. Es ist daher umso unverständlicher, dass Zoltán Székely diese Tatsache bis zum Schluss nicht einräumen wollte.

Fazit: Es ist fachlich schwer zu fassen, dass Zoltán Székely bis zuletzt nicht anerkennen wollte, dass Mathias Unger der Ältere das Bürgerrecht der Stadt Győr besaß, auch wenn der Name nicht im Bürgerbuch eingetragen war. Ich war mir sicher, nicht nur, weil ich die feudale Gesellschaftsstruktur Englands und des heiligen Römischen Reichs deutscher Nation im Rahmen eines Master-Kurses an der Universität Leicester bei Professor Christopher Dyer studiert hatte (und u.a. als Grundlagenwerk hierzu Marc Blochs Klassiker Feudal Society bereits 2008 gelesen hatte), sondern auch, weil ich als promovierte Linguistin mit Doktorarbeit im Bereich Korpuslinguisitk speziell ausgebildet bin, die Semantik von derartiger Terminologie empirisch zu ermitteln. Aufgrund dessen bin ich besonders qualifiziert, derartige Urteile über Wortbedeutungen zu treffen. Diese Fähigkeit versuchte mir Zoltán Székely bis zum Schluss völllig abzusprechen! Es bleibt zu hoffen, dass ich künftig allgemein wenigstenskorrekt zitiert werde, so auch von Zsanett Nemesné Matus und von Teréz Csécs, der inzwischen pensionierten Museumsbibliothekarin, denn in ihrem Buch über den Briefwechsel zwischen Franz Ferenc Ebenhöch und Florian Flóris Rómer werde ich erfreulicher Weise zwar zum Maler, jedoch nicht im Kontext mit den dort ebenfalls erscheinenden Spielkartenmalern zitiert.

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